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13-75-26-P Futtermittel: Theoretische Einführung und praktische Unterweisung in die Probenahme gemäß § 2 Abs. 2 FuttMKontrV
Zielgruppe: Angehende Futtermittelprobenehmerinnen und Futtermittelprobenehmer

Seminarziele: Praktische Unterweisung in den Themenfeldern des § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 bis 10 und 12 FuttMKontrV gemäß Einarbeitungsplan

Inhalte:

Theoretische Einführungsveranstaltung

  • Erläuterung der VO (EG) Nr. 152/2009
  • Technik der Probenahme
  • Probenahmeprotokoll
  • Prüfliste

Praktische Schulung mit Abschlussgespräch
  • Praktische Vorführung und praktische Übungen zu Technik der Probenahme, Reinigung der Geräte, Besonderheiten bei der Probenahme

Referentinnen und Referenten: Futtermittelkontrolleurinnen und Futtermittelkontrolleure der Futtermittelüberwachung Bayern (SG 56, Regierung von Oberbayern)

Termine: jeweils ein Termin im Frühjahr und im Herbst, Daten werden noch bekannt gegeben

Fachlicher und organisatorischer Kontakt: futtermittelrecht@reg-ob.bayern.de

Hinweise: Die Termine werden durch die Regierung von Oberbayern festgelegt. Interessentinnen und Interessenten sind der Regierung von Oberbayern unter futtermittelrecht@reg-ob.bayern.de zu melden. Eine Anmeldung bei der AGL ist somit nicht erforderlich. Die vollständige Qualifizierung als Futtermittelprobenehmerin / Futtermittelprobenehmer erfordert neben dieser Fortbildung eine Teilnahme am Futtermittelprobenehmerlehrgang der AGL.

Allgemeine Hinweise

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